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Sowohl für Coaches als auch für Coachees ist es essenziell, von Beginn an ein transparentes und rechtlich abgesichertes Arbeitsverhältnis zu etablieren. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern minimiert auch das Potenzial für Missverständnisse und Konflikte während oder nach der Zusammenarbeit. Die Grundlage für eine erfolgreiche Coaching-Beziehung ist die Etablierung klarer Prozesse innerhalb des eigenen Unternehmens und die präzise Abstimmung mit Geschäftspartnern. Hierbei ist eine schriftliche Fixierung von Vereinbarungen unerlässlich. Sie dient als rechtssichere Grundlage für die Zusammenarbeit und als Referenzpunkt, sollte es zu Unklarheiten kommen.
Datenschutz im Coaching
Ein kritischer Aspekt, der im Coaching oft unterschätzt wird, ist der Datenschutz. Coaches verarbeiten persönliche und manchmal sensible Informationen ihrer Klienten, was eine strikte Einhaltung der Datenschutzgesetze erfordert. Coaches müssen sicherstellen, dass sie über eine adäquate Datenschutzerklärung verfügen und ihre Klienten über die Verwendung ihrer Daten informieren. Die Vertraulichkeit von Klienteninformationen muss in allen Phasen des Coaching-Prozesses gewährleistet sein.
Haftung und Verantwortlichkeit
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Haftung des Coaches für die bereitgestellten Dienstleistungen. Klare Verträge können helfen, die Erwartungen zu definieren und die Verantwortlichkeiten von Coach und Coachee festzulegen. Dies schließt insbesondere Bestimmungen über die Grenzen des Coachings und den Umgang mit möglichen Konfliktsituationen mit ein.
Außenauftritt
Ein rechtssicheres Impressum ist für Coaches in Deutschland von zentraler Bedeutung, da es nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen der Klienten stärkt. In Deutschland ist die Impressumspflicht klar im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Es ermöglicht den Klienten, die Identität und Erreichbarkeit des Coaches zu überprüfen, was insbesondere in einer Branche wichtig ist, die auf persönlichem Vertrauen basiert.
Im Gegensatz zu Deutschland haben Österreich und die Schweiz eigene Regelungen, die sich in einigen Aspekten unterscheiden. In Österreich ist die Impressumspflicht im E-Commerce-Gesetz (ECG) verankert. Ähnlich wie in Deutschland müssen Anbieter von geschäftsmäßigen Websites bestimmte Informationen bereitstellen. Auch in Österreich zielt die Impressumspflicht darauf ab, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Nutzer zu stärken.
In der Schweiz hingegen ist die Situation etwas anders. Zwar gibt es auch hier eine Art Impressumspflicht, die sich aus dem Obligationenrecht ableitet, sie ist aber nicht so streng geregelt wie in Deutschland oder Österreich.
Fazit
Die rechtliche Absicherung im Coaching ist ein kritischer Aspekt, der nicht nur die Integrität des Coaches und die Zufriedenheit des Coachees sichert, sondern auch als Nachweis von Professionalität und Seriosität neben dem Wettbewerbsvorteil fungieren kann. Durch klare Vereinbarungen, fundierte Expertise und eine transparente Kommunikation können Coaches einen nachhaltigen und positiven Einfluss auf ihre Klienten und die gesamte Branche ausüben.
Über die Autorin
VG Business Consulting, geleitet von der erfahrenen Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) & EU-Datenschutzbeauftragten Georgia Geka-Rampota, bietet Dienstleistungen und Ressourcen, um rechtliche Sicherheit im Geschäftsleben zu gewährleisten. Das Angebot umfasst neben zahlreichen Workbooks bspw. für rechtssichere Impressen, regelmäßige Meetings zur aktuellen Rechtsprechung auch eine Plattform für Fragen zu wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen und Prozessbegleitungen von Unternehmen bis hin zu ihren rechtlichen vertraglichen Absicherungen bspw. Verschwiegenheitsvereinbarungen und AGB. Ziel ist es, Klarheit und Transparenz in der Kommunikation zwischen Unternehmen und Klienten zu fördern und somit die rechtliche Sicherheit zu stärken.
Georgia verfügt über jahrzehntelange Berufserfahrung in internationalen Unternehmen, aber auch Landesunternehmen. Letzteres beinhaltete auch die Umsetzung von Ministerratsbeschlüssen von Landesregierungen. Georgia verfügt ebenso über eine Ausbildung und 26 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, in der freien Wirtschaft sowie über ein Studium zur Wirtschaftsjuristin und EU-Datenschutzbeauftragten.
Eine gute Portion Humor zeichnet unter anderem ihre Persönlichkeit aus. Sie sagt über sich selbst: “Ich bin die Wirtschaftsjuristin, die dir ohne „Fachgesimpel“ und ohne Stock im Allerwertesten den Allerwertesten rettet!”
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© Text mit Unterstützung von coachimprofil.news
Bildquelle © Georgia Geka-Rampota